Die britische Regierung hat am 4. September 2026 eine Call for Evidence zum Aussetzen und zur Jagd von gezüchteten Jagdvögeln in England eröffnet. Das Department for Environment, Food & Rural Affairs (Defra) will Erkenntnisse zu den Auswirkungen von Zucht, Aussetzung und Schussjagd auf Biodiversität, Schutzgebiete, Tierseuchen, Tierwohl, Wildtierkriminalität und die Nutzung natürlicher Ressourcen zusammentragen. Stellungnahmen können bis zum 1. November 2026 eingereicht werden.
Baroness Hayman erklärte im Oberhaus, Ziel sei es, „das bestmögliche Evidenzbild“ zu erhalten, damit künftige Entscheidungen sowohl ökologische und tierschutzrechtliche Belange als auch wirtschaftliche Interessen des ländlichen Raums berücksichtigen. Die Call for Evidence fragt nach Umfang und Praktiken der Zucht, nach möglichen Folgen großräumiger Aussetzungen von Fasanen und Rebhühnern sowie nach denkbaren Maßnahmen zur Risikominderung, einschließlich Lizenzmodellen oder verschärfter Leitlinien.
Naturschutzverbände begrüßen den Schritt, verweisen aber auf bereits dokumentierte Belastungen von Lebensräumen und auf Zusammenhänge zwischen Massenaussetzungen und Druck auf bedrohte Arten. Die Royal Society for the Protection of Birds bereitet nach eigenen Angaben eine umfassende Eingabe vor. Wissenschaftliche Einrichtungen und Fachorganisationen wie der Game and Wildlife Conservation Trust wollen Daten zu Bestandsentwicklungen, Prädation, Krankheitseinträgen und Habitatwirkungen beisteuern.
Vertreter der Branche warnen vor Eingriffen in eine wichtige ländliche Wirtschaftsaktivität. Die British Association for Shooting and Conservation spricht von einem grundlegenden Test für die Zukunft des Schießens und verweist auf Arbeitsplätze in Zuchtbetrieben, auf Gütern und in der ländlichen Gastronomie. Auch die Countryside Alliance signalisiert Widerstand gegen eine mögliche Lizenzpflicht und pocht auf bestehende Praxisstandards. Gleichzeitig betonen mehrere Verbände ihre Bereitschaft, mit Defra zu kooperieren und evidenzbasierte Verbesserungen mitzutragen.
Das Verfahren ist ausdrücklich als Evidenzsammlung angelegt. Konkrete Regulierungsschritte sind mit der Ankündigung nicht verbunden und würden gegebenenfalls einem gesonderten Konsultationsprozess unterliegen. Die Regierung stellt in Aussicht, nach Sichtung der Beiträge weitere Optionen zu prüfen, um Naturschutz, Tierwohl und berechtigte Nutzungsinteressen in Einklang zu bringen. Bis zum 1. November 2026 sind Behörden, Wissenschaft, Verbände, Landbewirtschafter und Einzelpersonen aufgerufen, belastbare Daten, Analysen und Praxiserfahrungen einzureichen. Eine Veröffentlichung der Auswertung und der nächsten Schritte soll nach Abschluss der Prüfung folgen.
Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).