Nordirland

Nordirland startet freiwillige elektronische Rinderkennzeichnung ab 7. September

DAERA gibt den Start der freiwilligen EID-Ohrmarken für neugeborene Rinder in Nordirland ab dem 7. September 2026 frei. Eine Pflichtregelung bleibt vorerst offen.

Nordirland führt ab dem 7. September 2026 die freiwillige elektronische Kennzeichnung von neugeborenen Rindern ein. Das Department of Agriculture, Environment and Rural Affairs (DAERA) bestätigte die Freigabe nach technischen Anpassungen am Verwaltungssystem NIFAIS. Betriebe können damit anstelle der zweiten herkömmlichen Ohrmarke zugelassene elektronische Ohrmarken (Electronic Identification, EID) verwenden, deren eindeutige Identifikationsnummer per Lesegerät ausgelesen wird.

DAERA betont, dass es sich um eine freiwillige Option handelt. Minister Andrew Muir sieht in der Technologie Vorteile für die Genauigkeit und Geschwindigkeit der Erfassung von Tierbewegungen sowie für Abläufe auf Höfen, Märkten und in Schlachtbetrieben. Zudem könne EID Maßnahmen zum Gesundheitsschutz bei Tierseuchen unterstützen, etwa durch schnellere und fehlerärmere Rückverfolgbarkeit. Eine Entscheidung über eine künftige Pflicht zur elektronischen Kennzeichnung ist nicht getroffen; sie bleibt Gegenstand politischer Beratung und weiterer Prüfungen.

Für die Anwendung müssen Betriebe EID-Ohrmarken von zugelassenen Anbietern beziehen und ihre internen Abläufe sowie Meldungen an NIFAIS anpassen. Nach Angaben von DAERA stehen technische Hinweise und Antworten auf häufige Fragen bereit, darunter Vorgaben zur Lesbarkeit, zu Nummernformaten und zur Dokumentation bei Tierbewegungen.

Der Schritt folgt auf eine im Dezember 2025 gestartete Konsultation zur möglichen verpflichtenden Einführung der elektronischen Kennzeichnung bei neugeborenen Rindern. Das Beratungsverfahren lief bis ins Frühjahr 2026; DAERA hatte dabei angekündigt, zunächst freiwillige Schritte zu ermöglichen, um Praktikern einen geordneten Einstieg zu geben und Erfahrungen im Betrieb zu sammeln. Ob und wann daraus eine Pflicht wird, macht die Behörde von den Ergebnissen der Auswertung, rechtlichen Anpassungen und Rückmeldungen der Branche abhängig.

Konkrete Kostenangaben für einzelne Betriebe oder Fristen für eine mögliche Verpflichtung liegen derzeit nicht vor. Die Behörde verweist darauf, dass EID mittel- bis langfristig Verwaltungsaufwand und Fehlerquoten verringern könne, was insbesondere bei größeren Beständen und häufigen Tierbewegungen operationalen Nutzen verspricht. Die Einführung reiht sich in einen breiteren Trend zur digitalen Rückverfolgbarkeit in Lieferketten ein, der für Tiergesundheit, Handelsanforderungen und Seuchenschutz in Nordirland zunehmend an Bedeutung gewinnt.

Redakteurin: Clara Simonichek (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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