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Fahrer aus dem Vereinigten Königreich und Europäische Union klagen gegen Ubers künstliche Intelligenz‑Lohnsystem

Fahrerinnen und Fahrer aus dem Vereinigten Königreich, den Niederlanden und weiteren EU-Staaten haben am 2. September 2026 eine Sammelklage gegen Uber angestoßen. Sie werfen dem Unternehmen in Europa rechtswidrige, intransparente algorithmische Lohn- und Auftragsentscheidungen…

Fahrerinnen und Fahrer aus dem Vereinigten Königreich, den Niederlanden und weiteren EU-Staaten haben am 2. September 2026 eine Sammelklage gegen Uber angestoßen. Die Klage richtet sich gegen ein von Uber eingesetztes System zur dynamischen Festsetzung von Entlohnung und zur Zuteilung von Fahrten, das nach Darstellung der Initiatoren seit 2020 als „Algorithmic Pay“ beziehungsweise „Dynamic Pay“ genutzt wird. Die Klägerseite hält die Verfahren für intransparent und für unvereinbar mit den Vorgaben der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (General Data Protection Regulation), insbesondere mit Artikel 22 zu automatisierten Einzelentscheidungen.

Nach Angaben der beteiligten Organisationen Worker Info Exchange und Drivers Representation & Advocacy soll die Klage bis zu 241.000 Fahrerinnen und Fahrer in der Europäischen Union und im Vereinigten Königreich erfassen. Moniert werden unter anderem die nicht offengelegte Nutzung historischer Leistungsdaten, die fehlende hinreichende menschliche Kontrolle über algorithmische Entscheidungen sowie mangelnde Auskunfts- und Widerspruchsmöglichkeiten. Die Initiatoren führen an, dass die dynamische Lohnsetzung zu sinkenden und schlechter vorhersehbaren Einkommen geführt habe. Diese Darstellung ist eine Position der Klägerseite.

Als aktueller regulatorischer Kontext wird auf Verfahren europäischer Aufsichtsbehörden verwiesen. Die französische Datenschutzaufsicht Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL) hat Ende August 2026 wegen automatisierter Maßnahmen gegen Fahrer eine sehr hohe Geldbuße gegen Uber verhängt. Auch in den Niederlanden und anderen Staaten laufen behördliche Prüfungen zu automatisierten Entscheidungen im Plattformsektor. Diese Schritte erhöhen den Druck auf das Unternehmen, begründen aber keine Vorverurteilung im nun angestoßenen Zivilverfahren.

Uber weist die Vorwürfe zurück. Das Unternehmen betont in Stellungnahmen gegenüber Medien und Behörden, dass Entscheidungen mit erheblicher Wirkung auf die Erwerbstätigkeit nicht ohne menschliche Überprüfung getroffen würden und Rechtsbehelfe zur Verfügung stünden. Juristisch wird im Zentrum stehen, ob das System zur Auftrags- und Lohnsteuerung als automatisierte Einzelentscheidung im Sinne von Artikel 22 zu qualifizieren ist und ob Transparenz-, Informations- und Rechtschutzpflichten eingehalten wurden.

Für die Fahrer geht es neben möglichen Entschädigungen vor allem um Einblick in die Funktionsweise der Systeme und um verbindliche Kontrollen bei der Nutzung algorithmischer Steuerung. Sollte ein Gericht systematische Verstöße feststellen, könnte das Verfahren die Gestaltung von algorithmischen Vergütungs- und Zuweisungsmodellen im europäischen Plattformsektor maßgeblich prägen. Uber und die Kläger haben weitere Stellungnahmen in Aussicht gestellt; ein Zeitplan für die nächsten prozessualen Schritte lag am Dienstag noch nicht öffentlich vor.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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