Das Paphos District Court hat am 16. Oktober 2026 den 37-jährigen Briten Joshua Foster zu einer Geldstrafe von 3.000 Euro (rund 2.500 Pfund) verurteilt. Ihm wurde die fahrlässige Verursachung des Todes seines zweijährigen Sohnes zur Last gelegt. Der Junge war am 12. Juli 2026 aus einem Fenster im vierten Stock des King Evelthon Beach Hotel and Resort in Chlorakas nahe Paphos gestürzt und später im Krankenhaus gestorben.
Nach den vor Gericht geschilderten Abläufen setzte Foster sein Kind auf eine Fensterbank, um ihm den Blick auf einen Wasserpark zu zeigen. Er habe geglaubt, das Fenster sei geschlossen und durch Schutzglas gesichert. Innerhalb von Sekunden verlor er nach eigener Darstellung die Kontrolle über den Jungen, der daraufhin etwa zwölf Meter in die Tiefe stürzte. Die Staatsanwaltschaft führte aus, dass das Kind schwere Schädelverletzungen und innere Blutungen erlitt und trotz eingeleiteter Wiederbelebungsmaßnahmen verstarb. Laut den Gerichtsunterlagen ereignete sich der Sturz gegen 18:40 Uhr Ortszeit.
Der Vorsitzende Richter bezeichnete den Vorfall als einen momentanen Fehler mit tödlicher Folge. Das Gericht blieb innerhalb des zyprischen Strafrahmens, der bei fahrlässiger Verursachung des Todes Geld- oder Freiheitsstrafen zulässt, und entschied sich in diesem Fall für eine Geldstrafe. Hinweise auf eine vorsätzliche Tat wurden in den Berichten nicht genannt. Fosters Rechtsbeistand betonte, die Familie sei zur Tatzeit im Urlaub gewesen und der Verlust habe ihr Leben dauerhaft geprägt.
Der Fall fand breite Aufmerksamkeit im Vereinigten Königreich, da ein britischer Staatsbürger im Ausland strafrechtlich verurteilt wurde. In Zypern blieb das Verfahren auf die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Vaters beschränkt. Ob daneben zivilrechtliche Ansprüche gegen das King Evelthon Beach Hotel and Resort oder behördliche Prüfungen zu möglichen Sicherheitsmängeln an Fensteröffnungen folgen, ist derzeit offen; hierzu lagen dem Gericht nach den Berichten keine Entscheidungen vor. Aussagen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung wurden im Verfahren klar getrennt wiedergegeben.
Der Schuldspruch und die Strafzumessung beziehen sich ausschließlich auf den Vorfall vom 12. Juli 2026 in Chlorakas. Weitere Verfahrensschritte wurden nach der Urteilsverkündung nicht bekannt. Die Geldstrafe ist nach zyprischem Recht zu entrichten; zusätzliche Maßnahmen wie ein Eintrag in Strafregistern des Vereinigten Königreichs hängen von der dortigen Rechtslage und möglicher Zusammenarbeit der Behörden ab.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).