Die britische Innenministerin Shabana Mahmood hat Eritrea mit weitreichenden Visasperren gedroht, sollte das Land die Rücknahme eigener Staatsangehöriger weiterhin verweigern. Am 15. Oktober erklärte Mahmood, das Vereinigte Königreich prüfe ein faktisches Einreiseverbot für eritreische Staatsangehörige, falls Asmara nicht wieder konsequent abgelehnte Asylsuchende und verurteilte Personen aus dem Vereinigten Königreich zurücknehme. Nach Angaben der Ministerin wurde hochrangigen eritreischen Besucherinnen und Besuchern, darunter VIPs und Beamten, bereits der beschleunigte Zugang zu britischen Visa entzogen.
Als Anlass nannte das Innenministerium die aus britischer Sicht unzureichende Kooperation Eritreas bei Rückführungen. London hatte in den vergangenen Jahren wiederholt signalisiert, visarechtliche Instrumente als Druckmittel gegen Staaten einzusetzen, die die Rücknahme eigener Staatsangehöriger behindern. Die nun ausgerufene Drohung zielt darauf, die Zahl tatsächlich vollzogener Rückführungen zu erhöhen. Ein konkreter Zeitpunkt für mögliche zusätzliche Beschränkungen wurde nicht genannt; es handelt sich um eine Ankündigung politischer Absicht, keine bereits beschlossene Maßnahme.
Menschenrechtsorganisationen und Flüchtlingsverbände warnen seit Langem vor Zwangsrückführungen nach Eritrea. Sie verweisen auf systemische Risiken für Rückkehrer, darunter Repressionen, Inhaftierung und den auf unbestimmte Zeit ausgestalteten nationalen Dienst. Diese Gefahrenlagen finden sich in britischen Länderhinweisen und Urteilen wieder und fließen in Asylverfahren ein. Das Innenministerium betont dagegen, dass Visarestriktionen nicht die materiell-rechtliche Prüfung von Schutzgründen ersetzen, sondern die Rücknahme von Personen ohne Bleiberecht durch Herkunftsstaaten durchsetzen sollen.
Diplomatisch dürfte die Verschärfung den ohnehin begrenzten Austausch zwischen London und Asmara weiter belasten. Praktische Folgen träfen neben offiziellen Delegationen auch Studierende, Angestellte und Familienangehörige, die regulär reisen. Rechtlich wären weitergehende Visasperren angreifbar, sofern sie pauschal Gruppen betreffen und individuelle Schutzansprüche unberücksichtigt lassen. Juristische Auseinandersetzungen sind wahrscheinlich, sollte das Innenministerium abgestufte Maßnahmen anordnen.
Fakt ist: Der Entzug der Schnellspur für eritreische Amtsträgerinnen und Amtsträger gilt bereits. Der angekündigte nächste Schritt – weitergehende Visasperren bis hin zu einem De-facto-Einreiseverbot – ist politisch beabsichtigt, aber nicht beschlossen. Wie wirksam das Mittel ausfällt, hängt von der Reaktion der Regierung in Asmara und der gerichtsfesten Ausgestaltung durch das Innenministerium ab.
Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).