Arbeitgeber im Vereinigten Königreich überprüfen derzeit Richtlinien, Meldeprozesse und Schulungen, weil der gesetzliche Präventionsmaßstab gegen sexuelle Belästigung zum 30. Oktober 2026 angehoben wird. Nach der Umsetzung des Employment Rights Act 2025 gilt künftig der Standard „all reasonable steps“. Damit werden Dokumentation, Überwachung und eine risikobasierte Ausgestaltung betrieblicher Maßnahmen verbindlicher – auch für Vorfälle, an denen Dritte wie Kundinnen und Kunden, Lieferanten oder Besucher beteiligt sind.
Bislang ist seit Oktober 2024 eine Pflicht zu „reasonable steps“ in Kraft. Der Wechsel zu „all reasonable steps“ erhöht den Nachweisdruck: Unternehmen müssen zeigen können, dass sie Gefährdungen systematisch ermitteln, zielgerichtet adressieren und die Wirksamkeit ihrer Vorkehrungen regelmäßig überprüfen. Die Einbeziehung von Drittparteien bedeutet, dass präventive Regeln und Schulungen auch an Schnittstellen mit externen Personen greifen müssen. Praktisch umfasst das etwa Hausregeln für Besucherflächen, klare Hinweise an Kundschaft und geschulte Teams im Frontbereich.
Anwaltskanzleien wie Pinsent Masons berichten, viele Betriebe hätten Grundschulungen und Richtlinien eingeführt, wiesen jedoch Lücken bei Monitoring, Vertrauen in Meldesysteme und spezifischen Risikoanalysen auf. Das staatliche Beratungsorgan Acas rät nachdrücklich zu klaren, leicht zugänglichen Meldewegen, belastbaren Aufzeichnungen und regelmäßigen Wirksamkeitskontrollen. Rechtliche Übersichten, unter anderem von Baker McKenzie, skizzieren die künftig erwarteten Nachweise vor Arbeitsgerichten und gegenüber der Equality and Human Rights Commission.
Gefordert sind deshalb aktualisierte Risikoassessments, zielgruppengerechte Schulungen – einschließlich „active bystander“-Ansätzen –, sichtbare Verfahren für vertrauliche Meldungen, eindeutige Verantwortlichkeiten auf Führungsebene und eine fortlaufende Evaluation. Dazu zählen prüfbare Trainingsnachweise, interne Audits, saubere Fallprotokolle und belastbare Untersuchungsprozesse, weil die Qualität von Ermittlungen zunehmend in den Blick rückt. Branchen mit intensivem Kundenkontakt wie Gastgewerbe, Einzelhandel und Gesundheitswesen stehen besonders im Fokus, weil Interaktionen mit Dritten häufiger sind und sich Risiken situativ verdichten können.
Für Betroffene soll der Schutz am Arbeitsplatz spürbar steigen. Für Unternehmen wächst der Compliance-Aufwand: Wer keine angemessenen, dokumentierten Präventionsschritte vorweisen kann, riskiert strengere Beurteilungen in Verfahren vor den Employment Tribunals sowie Maßnahmen der Equality and Human Rights Commission. Offen ist, wie konsequent Behörden und Gerichte den neuen Maßstab durchsetzen und welche Fallzahlen sich daraus ergeben; maßgeblich wird die Praxis nach dem 30. Oktober 2026 sein.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).