Eine am 6. September 2026 veröffentlichte Studie kommt zu dem Ergebnis, dass Online‑Buchmacher und Casinoplattformen im Vereinigten Königreich in erheblichem Umfang gegen Datenschutz‑ und Cookie‑Vorschriften verstoßen. Demnach erscheinen 86 Prozent der geprüften, im Vereinigten Königreich lizenzierten Glücksspielseiten nicht im Einklang mit der UK GDPR und den Privacy and Electronic Communications Regulations. Kritisiert werden vor allem Gestaltungen der Cookie‑Banner, die Nutzer zu einer Zustimmung drängen, sowie das Setzen oder Auslesen von Tracking‑Technologien, bevor eine wirksame Einwilligung vorliegt.
Die Untersuchung beschreibt diese Praktiken als Teil einer systematischen Datenerfassung über das Nutzungsverhalten. Nach geltendem Recht dürfen nicht unbedingt erforderliche Cookies und ähnliche Speicher‑ und Zugriffstechnologien erst nach einer freiwilligen, informierten und eindeutig erteilten Zustimmung verarbeitet werden. Voreinstellungen, intransparente Menüs oder irreführende Hervorhebungen von Zustimmungsoptionen gelten als unzulässig. Besonders sensibel ist die Lage bei Online‑Glücksspiel, weil personalisierte Ansprache das Verhalten vulnerabler Nutzergruppen beeinflussen kann.
Das Information Commissioner’s Office (ICO), die britische Datenschutzaufsicht, hatte am 29. April 2026 eine aktualisierte Guidance zu „storage and access technologies“ veröffentlicht. Sie präzisiert Anforderungen an Einwilligungen, die Gestaltung von Cookie‑Bannern und die Verantwortung für eingebundene Drittanbieter. Die Behörde verweist auf laufende Prüfungen stark frequentierter Webseiten und behält sich Durchsetzungsmaßnahmen vor. Konkrete neue Verfahren gegen einzelne Wettanbieter werden in der Studie nicht benannt.
Für die Branche stehen technische Anpassungen und mögliche Sanktionen im Raum. Neben Verwarnungen kann die ICO bei systematischen Verstößen Geldbußen verhängen und Nachbesserungen anordnen. Anbieter dürften ihre Consent‑Management‑Plattformen überprüfen müssen, etwa hinsichtlich gleichwertiger Ablehn‑ und Zustimmungsoptionen, der Deaktivierung voreingestellter Tracking‑Kategorien und klarer Informationen über eingesetzte Drittanbieter. Auch die Praxis, bereits vor einer Entscheidung Datenpunkte zu erheben oder Marketing‑Cookies zu setzen, dürfte unter erhöhter behördlicher Beobachtung stehen.
Offen bleibt, welche konkreten Betreiber die gravierendsten Mängel aufweisen und ob daraus kurzfristig Verfahren folgen. Unabhängig vom weiteren Verlauf bestätigt die Studie einen anhaltenden Spannungsbogen zwischen datengetriebenen Geschäftsmodellen und dem Schutzniveau, das UK GDPR und PECR für Nutzerinnen und Nutzer im Vereinigten Königreich vorgeben.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).