Die Metropolitan Police hat bestätigt, dass Informationen aus einem 2018 bei ihr eingegangenen Schreiben mit Anschuldigungen gegen Thomas Markle an die Herzogin von Sussex weitergegeben wurden. Zugleich betonte die Behörde am 24. Oktober 2026, der Inhalt sei nicht mit anderen Strafverfolgungsbehörden geteilt worden. Der Vorgang werde derzeit intern geprüft; in London gebe es kein Ermittlungsverfahren gegen Thomas Markle.
Auslöser der aktuellen Stellungnahme sind Erklärungen der Herzogin von Sussex vom 23. Oktober, wonach ihr die Polizei 2018 über einen Brief mit „beunruhigenden und verstörenden“ Behauptungen informiert und mitgeteilt habe, man werde die Angelegenheit betrachten. Medien wie ITV News und Sky News berichten, die Metropolitan Police habe hierzu eine interne Prüfung angestoßen. Die Einheit Royalty and Specialist Protection, die für den persönlichen Schutz von Mitgliedern der königlichen Familie zuständig ist, könnte nach Angaben der Behörde an der Weitergabe der Information beteiligt gewesen sein.
Die Polizei unterstreicht, dass eine interne Prüfung nicht automatisch ein strafrechtliches Verfahren bedeutet. Sie erklärte zudem, sie habe die Informationen aus dem damaligen Schreiben nicht an andere Polizeibehörden oder Staatsanwaltschaften weitergeleitet. Auf die Frage nach mutmaßlichen Ermittlungen außerhalb des Vereinigten Königreichs verwies die Metropolitan Police darauf, hierzu keine Angaben machen zu können. Thomas Markle bestreitet die in Berichten genannten Vorwürfe.
Die Einordnung ist zweigeteilt: Erstens liegt eine aktuelle Bestätigung der Metropolitan Police vor, dass es 2018 ein an sie gerichtetes Schreiben mit Vorwürfen gab und dass Informationen daraus an die Herzogin weitergegeben wurden. Zweitens prüft die Behörde nun intern den Ablauf und die Zuständigkeiten. Ob und in welcher Form der Brief damals dokumentiert, bewertet und gegebenenfalls weiterbearbeitet wurde, bleibt bis zum Abschluss der Prüfung offen.
Folgen könnten vor allem verwaltungsinterne Klärungen sein: Sollte bestätigt werden, dass die Weitergabe über die Royalty and Specialist Protection erfolgte, stellt sich die Frage nach Verfahrensstandards für Informationsweitergaben an Schutzpersonen sowie nach Schwellenwerten für eine formelle Weitergabe an andere Ermittlungsstellen. Bislang gilt: Es handelt sich um Anschuldigungen, zu denen in London kein Verfahren läuft; belastbare Entscheidungen von Strafverfolgern sind nicht bekannt gemacht worden. Die Metropolitan Police kündigte an, ihre interne Prüfung fortzusetzen und bei Bedarf Ergänzungen zu veröffentlichen.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).