Das Home Office hat am 29. September 2026 die Circular 013/2026 veröffentlicht. Sie setzt die Verordnung The Firearms (Amendment) Rules 2026 (S.I. 2026/1050) um und ändert die Firearms Rules 1998 mit sofortiger Wirkung. Zentral ist die Einführung überarbeiteter, vorgeschriebener Antragsformulare sowie Anpassungen bei Firearm Certificates und Shotgun Certificates.
Nach Darstellung des Home Office dienen die Änderungen der Aktualisierung der Formulare und der Vereinfachung von Verwaltungsabläufen. Behörden und die Polizei in Großbritannien sind angewiesen, ab dem Stichtag ausschließlich die geänderten Formulare und Hinweise zu verwenden. Für bestehende Bescheinigungen gilt: Sie bleiben bis zu ihrem regulären Ablaufdatum gültig, sofern nicht in den einschlägigen Statutory Instruments etwas Abweichendes geregelt ist. Allein das geänderte Format führt nicht zu automatischen Widerrufen oder vorgezogenen Erneuerungen.
Die Circular präzisiert, dass Antragsprozesse und Nachweispflichten klarer beschrieben werden. Konkrete neue Fristen oder pauschale zusätzliche Nachweise werden in der Circular nicht generell eingeführt; Details ergeben sich aus den Formularen und der behördlichen Guidance. Redaktionelle Korrekturen betreffen Begriffe, Querverweise und formale Klarstellungen innerhalb der bestehenden Vorschriften.
Rechtliche Grundlage der Änderungen ist das Statutory Instrument The Firearms (Amendment) Rules 2026. Die Circular verweist darüber hinaus auf begleitende Regelungen und Guidance, die den Vollzug durch die zuständigen Stellen unterstützen sollen. Da das Waffenrecht in diesem Bereich für Großbritannien gilt, betreffen die Änderungen England und Wales sowie Schottland; Nordirland unterliegt einem eigenen Rechtsrahmen und ist nicht erfasst.
Für Antragstellende, Waffenbesitzerinnen und Waffenbesitzer sowie Händler bedeutet dies vor allem, dass künftig die neuen Formulare einzusetzen sind und Angaben sowie Nachweise entsprechend den aktualisierten Vorgaben aufzubereiten sind. Die Circular setzt keine Übergangsfrist über das Inkrafttreten hinaus fest. Rückfragen zu Auslegung und Anwendung sollen an die in der Circular genannten Kontaktpunkte des Home Office gerichtet werden.
Mit der Veröffentlichung liegt damit eine unmittelbare Rechts- und Verwaltungsvorgabe für die Praxis der Waffenlizenzierung in Großbritannien vor. Tatsächliche Auswirkungen auf Bearbeitungszeiten und Prüfprozesse werden sich erst mit der Anwendung in den Behörden zeigen; hierzu enthält die Circular keine Prognosen.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).