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Einwanderungsgericht kippt Home-Office-Blockade für Mütter und Kinder aus Gaza

Ein Richter des Einwanderungstribunals hat am 4. Oktober 2026 Entscheidungen des Home Office aufgehoben, mit denen Müttern und Kindern aus Gaza trotz bewilligter Anträge der Familiennachzug ins Vereinigte Königreich verwehrt worden war.

Ein Richter des Einwanderungstribunals hat am 4. Oktober 2026 Entscheidungen des britischen Innenministeriums aufgehoben, die Müttern und Kindern im Gazastreifen die Einreise zur Familienzusammenführung ins Vereinigte Königreich verwehrten. Der Richter befand, dass die interne Regelung des Home Office zu sogenannten unsicheren Reisen (Unsafe Journeys Guidance) in den betroffenen Fällen rechtswidrig angewandt worden sei. Die betroffenen Familien hatten bereits eine inhaltliche Zustimmung zum Nachzug, konnten aber ihre biometrischen Daten nicht in Gaza erfassen lassen.

Ausgangspunkt des Verfahrens ist die seit Oktober 2023 geschlossene Außenstelle für Visaanträge (Visa Application Centre) im Gazastreifen. Üblicherweise müssen Antragstellende Fingerabdrücke und ein Lichtbild in einem solchen Zentrum abgeben. Wegen der Schließung verlangte das Home Office häufig, dass Betroffene für eine Ausnahme von der persönlichen Biometrie-Vorsprache ein besonderes, über die allgemeine Gefährdungslage hinausgehendes individuelles Risiko auf dem Weg zu einem Zentrum nachweisen. Der Richter stellte fest, dass diese Schwelle in den beiden nun entschiedenen Fällen rechtsfehlerhaft angesetzt und die eigene Leitlinie des Ministeriums unzutreffend verstanden worden sei.

Rechtlich stützte sich die Entscheidung unter anderem auf den Schutz des Familienlebens nach Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Das Einwanderungstribunal machte deutlich, dass die Behörden zwar Identität und Sicherheit prüfen dürfen, hierbei jedoch verhältnismäßig vorgehen und ihre Guidance folgerichtig anwenden müssen. In der Praxis bedeutet das: Wo eine biometrische Erfassung vor Ort objektiv nicht möglich oder unzumutbar ist, muss das Home Office Alternativen wie Ausnahmen, zeitlich gestaffelte Entscheidungen oder die Erfassung zu einem späteren Zeitpunkt prüfen und begründen.

Die Entscheidung hat über die Einzelfälle hinaus Bedeutung. Sie zwingt das Home Office, abgelehnte Anträge mit vergleichbarer Sachlage neu zu prüfen und die Anwendung der Unsafe Journeys Guidance zu präzisieren. Für betroffene Familien aus Gaza, deren Nachzugsanträge in der Sache bereits bewilligt sind, könnte sich der Zugang zu einer Entscheidung ohne vorherige Vorsprache in einem entfernten Visazentrum erleichtern. Zugleich bleibt der behördliche Spielraum zur Identitätsprüfung bestehen, sofern er rechts- und verhältnismäßigkeitskonform ausgeübt wird.

Eine Stellungnahme des Home Office zur weiteren Umsetzung lag zunächst nicht vor. Ob und in welchem Umfang interne Leitfäden angepasst werden, ist offen. Klar ist jedoch, dass das Urteil den Druck auf das Ministerium erhöht, Verfahren so auszugestalten, dass sie unter außergewöhnlichen Sicherheits- und Mobilitätsbedingungen wie im Gazastreifen tragfähig bleiben.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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