Politik

England schafft Genehmigungspflicht für unter dem Gehweg verlegte Ladekabel ab

Seit dem 21. Oktober 2026 ist für sogenannte Cross‑Pavement‑Ladelösungen in England keine gesonderte Baugenehmigung mehr nötig. Die Regierung erwartet Einsparungen von bis zu 300 Pfund pro Haushalt.

In England entfällt seit dem 21. Oktober 2026 die Pflicht, eine gesonderte Planungsgenehmigung für sogenannte Cross‑Pavement‑Ladelösungen zu beantragen. Nach der Ankündigung auf GOV.UK sollen Haushalte dadurch Installationskosten von bis zu 300 Pfund sparen. Die Änderung betrifft feste Kabelkanäle oder Leitungen unter dem Gehweg vom Haus bis zum Straßenrand, über die Anwohner ihr Fahrzeug an einem Stellplatz auf der Straße laden können.

Die Regierung ordnet den Schritt als Abbau überflüssiger Bürokratie ein. Zuständig sind das Department for Transport und die behördenübergreifende Einheit Office for Zero Emission Vehicles (OZEV). Parallel erinnert die Regierung an bestehende Förderungen wie den Chargepoint Grant, dessen Zuschusshöhe für bestimmte Haushalte seit April 2026 auf bis zu 500 Pfund pro Ladepunkt erhöht wurde. Fachmedien wie Autocar und Auto Express berichten, dass für viele Antragsteller zeitaufwendige kommunale Planungsverfahren und Gebühren entfallen.

Hintergrund: Ein erheblicher Teil der Wohnhäuser in England verfügt über keinen privaten Stellplatz. Für diese Haushalte waren provisorische Verlängerungskabel über den Gehweg aus Sicherheitsgründen unzulässig oder umstritten. Cross‑Pavement‑Lösungen sollen einen dauerhaften und geordneten Zugang schaffen und das Laden zu Hause ermöglichen, ohne den Gehweg zu blockieren. Die Society of Motor Manufacturers and Traders verzeichnete zuletzt eine robuste Nachfrage nach Batterieelektrofahrzeugen, was den Bedarf an praktikablen Ladeoptionen für Anwohner ohne Auffahrt erhöht.

Zugeschriebene Positionen: Die Regierung erwartet niedrigere Hürden und schnellere Installationen. Fußgängerverbände und Kommunen verweisen zugleich auf die Pflicht, Barrierefreiheit und Sicherheit auf Gehwegen zu wahren. Auch ohne Planungsgenehmigung bleiben technische Standards, Genehmigungen für Arbeiten im öffentlichen Raum sowie Auflagen zum Schutz von Leitungen und zur Entwässerung maßgeblich.

Die Streichung der Planungspflicht beseitigt eine konkrete Hürde für private Ladeinfrastruktur in dicht bebauten Quartieren. Ob das Potenzial rasch gehoben wird, hängt von lokalen Ausführungsbestimmungen, der Abstimmung mit Straßenträgern und der Verfügbarkeit zertifizierter Installationsbetriebe ab. Die tatsächlichen Kosteneffekte werden erst mit zunehmender Zahl realisierter Projekte und vorliegenden Monitoring‑Daten belastbar zu bewerten sein.

Der Schritt fügt sich in die jüngsten regulatorischen und finanziellen Maßnahmen zur Beschleunigung der Elektrifizierung des Straßenverkehrs ein. Er adressiert insbesondere Haushalte ohne eigenen Stellplatz und ergänzt den Ausbau öffentlicher Ladepunkte um eine Lösung, die die heimische Stromversorgung nutzt.

Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

Ende des Artikels

Anzeige

Aus dem PHOTRA-Netzwerk