Aktuell

Zwei Sussex-Polizisten nach Taser- und Schlagstockeinsatz gegen 92-Jährigen entlassen

Ein Disziplinargremium der Sussex Police hat zwei Einsatzkräfte wegen groben Fehlverhaltens fristlos entlassen. Die Beamten setzten 2022 in einem Pflegeheim in St Leonards-on-Sea gegen den 92-jährigen Donald Burgess Pfefferspray, Schlagstock und Taser ein.

Zwei Polizeibeamte der Sussex Police sind nach einem Disziplinarverfahren wegen groben Fehlverhaltens fristlos entlassen worden. Das Gremium stellte am 6. Oktober 2026 fest, dass Police Constable Stephen Smith und Police Constable Rachel Comotto bei einem Einsatz in einem Pflegeheim in St Leonards-on-Sea im Juni 2022 unverhältnismäßige Gewalt gegen den 92-jährigen Donald Burgess angewandt hatten. Beide wurden in die Ausschlussliste (Barred List) des College of Policing aufgenommen.

Der Vorfall ereignete sich am 21. Juni 2022 in der Einrichtung Park Beck in East Sussex. Nach Zeugenaussagen hatte Burgess, ein beinamputierter Bewohner mit Demenz, mit einem Messer gedroht. Laut der Anhörung zeigten Körperkameras, dass innerhalb von 83 Sekunden nach Betreten des Zimmers zunächst PAVA-Spray (ein synthetisches Pfefferspray) eingesetzt, Burgess anschließend mit einem Schlagstock getroffen und schließlich ein Taser abgefeuert wurde. Das Panel kam zu dem Schluss, die Vorgehensweise habe die Lage unnötig eskaliert; eine akute Gefahr, die diese Gewalt rechtfertigte, habe nicht bestanden.

Das Strafverfahren gegen Smith und Comotto endete 2025 ohne Verurteilung wegen Körperverletzung. Die disziplinarische Beurteilung ist davon unabhängig und knüpfte an die berufsethischen Standards der Polizei an. Das Independent Office for Police Conduct hatte den Einsatz untersucht und Beweismittel, darunter Körperkameramaterial, Einsatzberichte und Zeugenaussagen, dem Verfahren zugeführt.

Burgess wurde nach dem Polizeieinsatz in ein Krankenhaus gebracht und starb 22 Tage später, nachdem bei ihm eine Covid-19-Infektion festgestellt worden war. Ein ursächlicher Zusammenhang zwischen dem Einsatz und dem Tod wurde im Strafverfahren nicht festgestellt; das Disziplinargremium bewertete ausschließlich den Polizeigebrauch von Zwangsmitteln.

Die Sussex Police erklärte, sie akzeptiere die Entscheidung. Zugleich verwiesen Vertreter der Behörde darauf, dass Einsatzentscheidungen häufig in Sekundenbruchteilen getroffen werden müssten. Angehörige sowie Bürgerrechtsgruppen sehen den Fall als Beleg für Lücken beim Schutz vulnerabler Personen in Pflegeeinrichtungen. Fachleute fordern klarere Einsatzleitlinien und Schulungen für den Umgang mit demenzkranken Menschen, insbesondere zur Anwendung von PAVA-Spray und Taser in geschlossenen Einrichtungen.

Der Fall hat überregional Aufmerksamkeit erlangt, weil er Grundsatzfragen zur Verhältnismäßigkeit polizeilicher Gewalt, zur Dokumentation durch Körperkameras und zur Rolle interner Disziplinarverfahren im Verhältnis zu Strafprozessen berührt. Mit der Eintragung in die Ausschlussliste dürfen die entlassenen Beamten künftig keinen Polizeidienst mehr im Vereinigten Königreich ausüben.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

Ende des Artikels

Anzeige

Aus dem PHOTRA-Netzwerk