Die Europäische Kommission, der Rat der Europäischen Union und die Regierung in London haben die rechtlichen Vereinbarungen für die Assoziierung des Vereinigten Königreichs an Erasmus+ ab dem 1. Januar 2027 abgeschlossen. Damit können Studierende, Auszubildende, Lehrkräfte und Einrichtungen im Vereinigten Königreich wieder an Mobilitäts- und Kooperationsprojekten des EU-Programms teilnehmen. Nach Angaben beider Seiten soll die erste Antragsrunde voraussichtlich im November 2026 öffnen.
Als nationale Agentur im Vereinigten Königreich ist der British Council vorgesehen. Er soll Anträge entgegennehmen, prüfen und begleiten sowie die Einhaltung der Vorgaben der Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur sicherstellen. Die Assoziierung stellt die Teilnahme im Einklang mit den Regeln für EU-Mitgliedstaaten und bereits assoziierte Länder her; Details zu Förderlinien, Prioritäten und Fristen werden im Programmleitfaden 2027 und ergänzenden nationalen Hinweisen präzisiert.
Finanziell sieht die Vereinbarung vor, dass das Vereinigte Königreich seinen Beitrag entsprechend dem Teilnahmeumfang leistet. Konkrete Fördersätze für Mobilitäten, mögliche Zuschläge und Kofinanzierungsanforderungen für Projekte werden mit den Leitlinien der Europäischen Kommission und den Bekanntmachungen des British Council festgelegt. Angaben der Regierung in London zufolge sind die notwendigen Mittel im Rahmen der Haushaltsplanung berücksichtigt. Änderungen an Einreise- und Aufenthaltsregeln für Teilnehmende liegen außerhalb des Programms und folgen den jeweils geltenden Visa- und Aufenthaltsbestimmungen.
Politisch gilt die Rückkehr zu Erasmus+ als Baustein einer pragmatischen Annäherung zwischen London und Brüssel. Das Vereinigte Königreich war nach dem Austritt aus der Europäischen Union Ende 2020 aus Erasmus+ ausgeschieden und hatte mit dem Turing Scheme ein eigenes Auslandsstipendienprogramm aufgelegt. Mit der erneuten Assoziierung öffnet sich für britische und europäische Einrichtungen wieder der etablierte Rahmen für Austausch und Kooperation, etwa in der Berufsbildung, in Schulen, Hochschulen und der Erwachsenenbildung.
Nächste Schritte sind die Veröffentlichung des Programmleitfadens für 2027 durch die Europäische Kommission und die nationale Umsetzung durch den British Council. Hochschulen, Ausbildungsbetriebe und Partnerorganisationen können nun Vorbereitungen für Konsortien und Lernvereinbarungen treffen, um fristgerecht Anträge einzureichen. Die zentralen Eckdaten bleiben: Start der Teilnahme am 1. Januar 2027 und geplanter Beginn der Antragsphase im November 2026.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).