Ab dem 27. August 2026 treten im Vereinigten Königreich Änderungen der Strom- und Sicherheitsvorschriften in Kraft, die den Verkauf und die Nutzung sogenannter Plug‑in‑Solargeräte erlauben. Voraussetzung ist, dass die Produkte eine von der Regierung veröffentlichte Interim‑Produktspezifikation erfüllen. Das Department for Energy Security and Net Zero (DESNZ) bewirbt den Schritt als Möglichkeit, Haushaltskosten zu senken und die Eigenstromerzeugung zu erleichtern. Händler kündigten den Verkaufsstart an; unter anderem nannte Argos entsprechende Pläne.
Rechtsrahmen: Die Neuregelung stützt sich auf eine Änderung der Electricity Safety, Quality and Continuity Regulations 2002, die als Statutory Instrument SI 2026/848 erlassen wurde und am 27. August 2026 in Kraft tritt. Ergänzend verweist die Regierung auf Anpassungen im Umfeld der Plugs and Sockets etc. (Safety) Regulations 1994. Nur vollständige Kits, die gegen die Interim‑Produktspezifikation geprüft wurden – insbesondere hinsichtlich Microinvertern, Schutzfunktionen und Konformitätsnachweisen –, sind für den Verkauf vorgesehen.
Technische Grenzen und Netzregeln: Erfasst sind kleine, netzparallele Geräte mit begrenzter Einspeiseleistung. Für darüber hinausgehende Anlagen gelten weiterhin die Verfahren nach G98 und verwandten Regelwerken. Zusätzlich bleiben Melde- und Anschlussvorgaben der Distribution Network Operators bestehen; regionale Vorgaben können abweichen und die Anzahl zulässiger Geräte pro Haushalt beschränken. Die direkte Kopplung an Hausspeicher ist derzeit nicht Bestandteil der Plug‑in‑Route und erfordert in der Regel fachgerechte Installation.
Einordnung und Sicherheit: Die Regierung stellt mögliche Einsparungen in Aussicht, deren Höhe vom Verbrauchsprofil und von den Gerätespezifikationen abhängt. Erste Kits werden in unterschiedlichen Preisklassen erwartet. Verbraucherverbände und Fachstellen dringen auf transparente Prüfunterlagen und klare Installationshinweise. Die London Fire Brigade rät zu geprüften Komponenten, fachgerecht dimensionierten Verlängerungen und einer sicheren Befestigung der Module; provisorische oder verdeckte Anschlüsse werden ausdrücklich abgelehnt.
Zugeschriebene Aussagen: In einer Mitteilung vom 26. August 2026 ordnete die Regierung die Markteinführung als Beitrag zu niedrigeren Stromrechnungen und zu den Net‑Zero‑Zielen ein. Händler sprachen von Lieferterminen ab dem Herbst 2026.
Ausblick: Die Neuregelung eröffnet Mieterinnen, Mietern und Wohnungseigentümern ohne geeignete Dachflächen einen niedrigschwelligen Zugang zur dezentralen Stromerzeugung. Entscheidend für Akzeptanz und Sicherheit werden die Qualität der Zertifizierung, die Verständlichkeit der Kennzeichnung und die Praxis der Netzbetreiber bei Anzeige‑ und Anschlussprozessen sein. Umfang und Tempo eines Markthochlaufs hängen zudem von Geräteverfügbarkeit, Preisen und den Erfahrungen der ersten Nutzer ab.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).