Politik

Schottische Regierung legt Entwurf für zweites Unabhängigkeitsreferendum vor

Die Regierung in Edinburgh hat am 28. August 2026 einen Gesetzentwurf veröffentlicht, der Ablauf, Frage und Stimmrecht für ein mögliches zweites Unabhängigkeitsreferendum regelt und die Übertragung der nötigen Befugnisse von Westminster verlangt.

Die schottische Regierung hat am 28. August 2026 einen Entwurf für ein Referendumsgesetz veröffentlicht, das den rechtlichen und organisatorischen Rahmen für ein mögliches zweites Unabhängigkeitsvotum festlegt. Vorgesehen ist die bereits 2014 verwendete Frage: „Should Scotland be an independent country?“. Einen Termin nennt der Text nicht; er soll zu einem späteren Zeitpunkt parlamentarisch festgelegt oder per Verordnung bestimmt werden.

Zentral sind Regelungen zu Stimmrecht, Ablauf und Durchführung. Das Wahlrecht soll sich an den bestehenden Regeln für Wahlen zum schottischen Parlament und zu Kommunalwahlen orientieren. Damit würden auch in Schottland wohnhafte ausländische Staatsangehörige mit dauerhaftem Aufenthaltstitel sowie 16- und 17‑Jährige teilnehmen können, wie es bei Holyrood– und Kommunalwahlen üblich ist. Der Entwurf skizziert zudem Organisation, Fristen und Aufsicht des Urnengangs.

Verfassungsrechtlich bleibt die Kompetenzfrage entscheidend. Die Zuständigkeit für ein verbindliches Unabhängigkeitsreferendum liegt nach geltendem Recht überwiegend beim Parlament und bei der Regierung des Vereinigten Königreichs. Der Oberste Gerichtshof des Vereinigten Königreichs stellte 2022 klar, dass das schottische Parlament ohne Zustimmung aus London kein Referendum über die Unabhängigkeit ansetzen darf. Die Regierung in Edinburgh knüpft die Einbringung des Entwurfs daher ausdrücklich an die Übertragung der erforderlichen Befugnisse auf Holyrood. Dafür wäre typischerweise eine Vereinbarung mit der Regierung in London nötig, wie sie 2014 per sogenannter Section‑30‑Order erteilt wurde.

Politisch erhöht die Veröffentlichung den Druck auf Westminster, sich zur Kompetenzübertragung zu positionieren. Die schottische Exekutive betont, ein Votum solle „in Übereinstimmung mit dem Rechtsrahmen“ stattfinden. Vertreter des Vereinigten Königreichs hatten in den vergangenen Jahren eine Wiederholung des Referendums wiederholt abgelehnt; eine aktuelle Stellungnahme zur nun vorgelegten Fassung lag zunächst nicht vor. Gegner eines neuen Votums verweisen auf fortbestehende verfassungsrechtliche Hürden und fordern zunächst Klarheit über Verfahren und Zuständigkeiten.

Ob und wann der Entwurf ins schottische Parlament eingebracht und weiterberaten wird, hängt von der Reaktion der Regierung des Vereinigten Königreichs ab. Ohne Einigung oder erneute gerichtliche Klärung bliebe ein Referendum rechtlich angreifbar. Die Vorlage markiert gleichwohl einen neuen Schritt in der Debatte über die künftige Verfasstheit Schottlands innerhalb des Vereinigten Königreichs.

Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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