Die Regierung des Vereinigten Königreichs hat am 27. August 2026 ein neues, sekundäres Ziel für die Bank of England angekündigt. Die Zentralbank soll Innovationen im Zahlungsverkehr und den Umgang mit Stablecoins ausdrücklich unterstützen. Nach Darstellung von HM Treasury bleibt das vorrangige Mandat zur Wahrung von Preisstabilität und Finanzstabilität unberührt; die zusätzliche Zielvorgabe soll die Aufsicht an technische Entwicklungen anpassen, ohne bestehende Schutzfunktionen zu schwächen.
Konkret soll die Bank of England künftig eine formulierte Aufgabe zur Förderung von Innovationen in Zahlungssystemen und bei aufkommenden Formen digitalen Geldes erhalten. Die Regierung verweist auf die laufende Konsultation zur Modernisierung der Regulierung von Zahlungsdiensten, in der auch Fragen zu tokenisierten Einlagen und zur Behandlung von Stablecoins verhandelt werden. Eine gesetzliche Verankerung der neuen Zielsetzung erfordert gesonderte Parlamentsbeschlüsse; Fristen oder Übergangsregelungen wurden am 27. August nicht abschließend festgelegt.
Bereits zuvor hatten die Bank of England und die Financial Conduct Authority Eckpunkte für die gemeinsame Regulierung systemischer Stablecoin-Emittenten vorgelegt. Diskutiert werden unter anderem Anforderungen an die Besicherung, Regeln für Liquiditätsreserven sowie Schnittstellen zu Zahlungsinfrastrukturen. Ziel ist es, operative und finanzielle Risiken für Zahlungsketten zu begrenzen und zugleich tragfähige Marktstandards zu etablieren. Ergänzend arbeitet die Notenbank an Tests und Experimenten, etwa im Rahmen des Digital Pound Lab, um Interoperabilität, Abwicklung und Nutzungsszenarien zu erproben.
Für Anbieter von Stablecoins und Zahlungsinfrastrukturen könnte die neue Zielvorgabe schnellere Klarheit über aufsichtsrechtliche Erwartungen bringen. Marktteilnehmer müssen zugleich mit präziseren Anforderungen an Governance, Besicherung und Betrieb rechnen, sofern dies zur Sicherung der Finanzstabilität erforderlich erscheint. Das Parlament und die beteiligten Aufsichtsbehörden werden voraussichtlich in den kommenden Wochen Stellungnahmen und technische Ausarbeitungen veröffentlichen. Die Formulierung des Ziels als sekundär legt nahe, dass Interessenkonflikte zugunsten der Preisstabilität und der Finanzstabilität aufzulösen wären.
Die Angaben beruhen auf Mitteilungen der Regierung und der Zentralbank. Aussagen zur künftigen Ausgestaltung sind den bestehenden Konsultationen und Entwürfen zugeordnet; verbindliche Änderungen des Regelwerks setzen ein formales Gesetzgebungsverfahren voraus.
Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).