Die Energieaufsicht Ofgem hat am 16. Oktober 2026 eine Konsultation zur Reaktivierung der Market Stabilisation Charge veröffentlicht. Die Abgabe verpflichtet unter bestimmten Bedingungen den gewinnenden Versorger zu einer Zahlung an den verlierenden Anbieter, wenn Kunden wegen günstigerer Tarife wechseln. Ziel ist es, in Phasen starker Preisschwankungen Insolvenzen zu vermeiden und die Versorgung zu sichern. Stellungnahmen sind bis einschließlich 29. Oktober 2026 möglich.
Ofgem begründet den Vorschlag mit der aktuellen Volatilität der Großhandelsmärkte. Wenn ein Versorger Energie vorausschauend zu höheren Preisen beschafft hat, kann ein abrupter Preisrückgang in Verbindung mit massenhaften Wechseln zu Verlusten führen, die einzelne Unternehmen überfordern. Die Market Stabilisation Charge soll einen Teil dieser Verluste ausgleichen, ohne den Anbieterwechsel selbst zu verbieten. Die Behörde betont, die Maßnahme solle Verbraucherinteressen und die Finanzierbarkeit der Branche zugleich im Blick behalten.
Eine ähnliche Regelung war während der Energiekrise 2022 zeitweise in Kraft. Ofgem hatte die rechtliche Grundlage 2026 vorsorglich in ruhender Form erneuert, um bei Bedarf schnell reagieren zu können. Die nun vorgeschlagene Aktivierung wäre eine zeitlich befristete Intervention. Über Umfang, Auslösekriterien und Berechnung der Ausgleichszahlungen legt die Konsultation technische Parameter und einen Leitlinienentwurf vor.
Verbände und Verbraucherschützer reagieren gemischt. Befürworter verweisen darauf, dass eine geordnete Marktanpassung das Risiko weiterer Versorgerpleiten senke und damit das Vertrauen in die Branche stärke. Kritiker warnen, die Abgabe könne Preissignale abschwächen und den Wettbewerb um Neukunden dämpfen. Zudem könnte sich die Weitergabe sinkender Beschaffungskosten an Haushalte verzögern. Auswirkungen auf den Preisdeckel würden sich, falls die Abgabe aktiviert wird, erst mit zeitlichem Versatz zeigen.
Die Konsultation betrifft Haushalts- und Gewerbekunden in Großbritannien, das heißt in England, Schottland und Wales. Nordirland unterliegt einer eigenen Regulierung. Nach Auswertung der Rückmeldungen will Ofgem über die tatsächliche Aktivierung entscheiden und gegebenenfalls Umsetzungsfristen festlegen. Die Behörde verweist darauf, dass kurzfristige Markteingriffe nur so lange gelten sollen, wie sie zur Stabilisierung notwendig sind.
Damit steht die Branche vor einer Abwägung zwischen kurzfristiger Robustheit und Wettbewerbsintensität. Entscheidend wird sein, ob die Ausgestaltung der Market Stabilisation Charge gezielt Risiken adressiert, ohne effizienten Preiswettbewerb zu ersticken.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).