Die britische Regierung hat am 6. Oktober 2026 bekanntgegeben, dass König Charles III. auf Rat des Lord Chancellor Mrs Justice Morgan für eine Amtszeit von drei Jahren zur Judicial Commissioner der Judicial Appointments Commission ernannt hat. Die Ernennung trat rückwirkend zum 1. Oktober 2026 in Kraft.
Die Judicial Appointments Commission (JAC) ist das unabhängige Auswahlgremium für richterliche Posten an den Gerichten und einigen Tribunalen in England und Wales. Sie empfiehlt Kandidatinnen und Kandidaten, über deren formelle Bestellung der Monarch auf Empfehlung des Lord Chancellor entscheidet. Die Funktion einer Judicial Commissioner bringt richterliche Perspektive in die Gremienarbeit ein und sichert die rechtliche Qualität und Transparenz der Auswahlverfahren. Rechtsgrundlagen sind unter anderem der Constitutional Reform Act 2005 und die einschlägigen Verfahrensvorschriften der JAC.
Mrs Justice Morgan ist Richterin am High Court in der Family Division. Laut der amtlichen Mitteilung wurde sie 1988 am Gray’s Inn zur Bar zugelassen, ist seit 2011 King’s Counsel, wurde 2009 zur Recorder ernannt, 2019 zur stellvertretenden High‑Court‑Richterin und 2022 zur Richterin am High Court. Seit 2023 ist sie zudem Family Presiding Judge for Wales. Ihre langjährige Spezialisierung im Familienrecht soll der JAC zufolge die Bewertung fachlich anspruchsvoller Bewerbungen in diesem Bereich stärken. Die Angaben beruhen auf den Mitteilungen des Ministry of Justice und der JAC.
Mit dem Wechsel in der JAC ändert sich die Zusammensetzung des Gremiums für die kommenden drei Jahre. Das ist von Bedeutung, weil die Kommission über die Eignung für eine breite Palette richterlicher Funktionen entscheidet und damit mittelbar Einfluss auf die Personalausstattung und Funktionsfähigkeit der Gerichte in England und Wales hat. Die Rolle einer Judicial Commissioner ist darauf ausgelegt, die Einhaltung der Prinzipien Eignung, Fairness und Offenheit in allen Verfahrensschritten zu gewährleisten.
Die heutige Mitteilung dokumentiert eine reguläre, planmäßige Besetzung innerhalb des bestehenden Rechtsrahmens. Über mögliche Schwerpunkte ihrer künftigen Gremienarbeit äußerten sich die Behörden nicht. Einschätzungen zur Wirkung auf künftige Auswahlrunden bleiben dem weiteren Verlauf der JAC‑Tätigkeit vorbehalten.
Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).