Wirtschaft

Her Majesty’s Revenue and Customs mahnt: 100 Tage bis zur Abgabe der Self‑Assessment‑Erklärung

Die Steuerbehörde Her Majesty's Revenue and Customs erinnert am 23. Oktober 2026 daran, dass die Online‑Frist für die Self‑Assessment‑Erklärung für das Steuerjahr 2025/26 und die Zahlung fälliger Steuern der 31. Januar 2027 ist.

Kurzmeldung

Her Majesty's Revenue and Customs (die britische Steuerbehörde) hat am 23. Oktober 2026 daran erinnert, dass nur noch 100 Tage verbleiben, um die Self‑Assessment‑Steuererklärung für das Steuerjahr 2025/26 online einzureichen und fällige Zahlungen zu leisten. Stichtag für die Online‑Einreichung und die Zahlung ist der 31. Januar 2027. Die Frist für Papiererklärungen endet bereits am 31. Oktober 2026.

Die Behörde nennt mehrere Gründe, die Erklärung frühzeitig zu übermitteln: Steuerpflichtige können so vor Ablauf der Frist feststellen, ob eine Nachzahlung fällig ist, Rückerstattungen schneller erhalten, besser budgetieren und mögliche Strafzahlungen vermeiden. Wer neu in der Self‑Assessment ist, muss sich zuerst registrieren, um eine Unique Taxpayer Reference zu erhalten; die GOV.UK‑Hinweise erklären das Vorgehen und die benötigten Unterlagen.

Myrtle Lloyd, Chief Customer Officer von Her Majesty's Revenue and Customs, betonte die Bedeutung einer rechtzeitigen Abgabe und verwies auf Hilfsangebote und Erklärvideos auf GOV.UK. Steuerpflichtige mit PAYE‑Einkommen können ihre Online‑Erklärung bis zum 30. Dezember einreichen, damit fällige Beträge über den Steuercode im folgenden Steuerjahr eingezogen werden; dies ist eine freiwillige Möglichkeit zur Vereinfachung für Betroffene.

Parallel wird das Programm Making Tax Digital for Income Tax schrittweise eingeführt. Für das Steuerjahr 2026/27 sind bereits erweiterte Meldepflichten geplant; für die jetzt zu meldende Periode 2025/26 bleibt jedoch die bekannte Self‑Assessment‑Verfahren mit den üblichen Fristen maßgeblich.

Bei verspäteter Abgabe drohen zunächst feste Strafzahlungen (in der Regel 100 Pfund) sowie Zinsen und gegebenenfalls weitere Zuschläge bei anhaltendem Verzug. Die Behörde rät zu frühzeitiger Vorbereitung: Zugangsdaten prüfen oder rechtzeitig beantragen, Belege zusammenstellen und Zahlungsvorkehrungen erwägen — etwa Ratenvereinbarungen nach Abgabe.

Die genannten Fristen gelten im gesamten Vereinigten Königreich und betreffen insbesondere Selbständige, Vermieterinnen und Vermieter sowie Personen mit komplexeren Einkünften. Detaillierte Verfahrenshinweise, Ausnahmen und unterstützende Angebote stehen auf GOV.UK.

Redakteur: Daniel Mayer (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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