Das Southwark Crown Court in London hat am 5. Oktober 2026 den 28-jährigen Afghanen Dawood Safi nach einer tödlichen Messerattacke und weiteren Angriffen in Uxbridge unbefristet in einem forensischen Hochsicherheitskrankenhaus untergebracht. Zugleich sprach das Gericht eine Empfehlung zur Abschiebung aus. Die formale Entscheidung darüber liegt beim Innenministerium und unterliegt rechtlichen Prüfungen, etwa menschenrechtlichen Ausnahmen.
Die Vorsitzende Richterin Joanna Cutts ordnete die Maßnahme nach dem Mental Health Act an. Grundlage war die übereinstimmende Einschätzung mehrerer psychiatrischer Gutachter, Safi habe zur Tatzeit unter akuten wahnhaften Störungen mit akustischen Halluzinationen und Verfolgungswahn gelitten. Fachärzte aus dem Broadmoor Hospital bezifferten die voraussichtliche Behandlungsdauer auf mindestens fünf Jahre in der Hochsicherheitsklinik, gefolgt von weiteren Jahren in Einrichtungen mittlerer Sicherheit; im Fall einer späteren Entlassung sei engmaschige Überwachung erforderlich.
Die Taten ereigneten sich am 27. Oktober 2025. Laut Gerichtsakten attackierte Safi zunächst seinen Vermieter und kurz darauf den 49-jährigen Straßenreiniger Wayne Broadhurst, der an mindestens 14 Stichverletzungen starb. Ein 14-Jähriger wurde ebenfalls verletzt. Safi hatte vor Gericht einen Schuldspruch wegen Totschlags durch verminderte Schuldfähigkeit akzeptiert. Ein zunächst geprüfter Mordvorwurf wurde nach den Gutachten nicht weiterverfolgt. Die Richterin erklärte, ohne das Vorliegen einer schweren psychischen Erkrankung hätte sie eine lebenslange Freiheitsstrafe mit einer Mindestverbüßungsdauer von acht Jahren verhängt.
Zum aufenthaltsrechtlichen Hintergrund heißt es in Behördenunterlagen, Safi stamme aus der Provinz Kapisa in Afghanistan und sei im November 2020 ins Vereinigte Königreich gelangt. Er hatte zunächst ein geringeres Alter angegeben und erhielt 2022 eine befristete Aufenthaltsgenehmigung bis 2027; spätere Feststellungen korrigierten seine persönlichen Angaben.
Das Innenministerium teilte mit, ausländische Straftäter ohne britische Staatsbürgerschaft müssten nach schweren Verbrechen mit einer Abschiebung rechnen; jede Entscheidung werde einzelfallbezogen und rechtskonform geprüft. Ob eine Deportation im konkreten Fall zulässig ist, hängt von der Risikobewertung, dem Gesundheitszustand, der öffentlichen Sicherheit und möglichen menschenrechtlichen Schranken ab. Die gerichtliche Empfehlung entfaltet keine unmittelbare Rechtswirkung, ist für das Ministerium jedoch ein gewichtiges Kriterium.
Der Fall wirft erneut Fragen nach der Verzahnung von Strafjustiz, Psychiatrie und Migrationsrecht auf. Während die Unterbringung die Gefährlichkeit adressiert, bleibt die abschließende ausländerrechtliche Bewertung dem Verwaltungsverfahren vorbehalten.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).