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Financial Conduct Authority legt finale Perimeter-Guidance für Kryptoaktivitäten fest

Die Financial Conduct Authority hat am 16. September 2026 die Policy Statement PS26/18 veröffentlicht. Das Antragsfenster für Übergangsregelungen läuft vom 30. September 2026 bis 28. Februar 2027; die Cryptoassets Regulations treten am 25. Oktober…

Kurzmeldung

Die Financial Conduct Authority (FCA) hat am 16. September 2026 die endgültige Perimeter-Guidance für Kryptoaktivitäten im Vereinigten Königreich als Policy Statement PS26/18 veröffentlicht. Die Guidance legt dar, welche Tätigkeiten künftig als reguliert gelten und damit einer Autorisierung unter dem neuen Regime bedürfen. Konkret nennt die FCA unter anderem Verwahrung, Betrieb von Handelsplätzen, das Arrangieren von Geschäften sowie bestimmte Staking-Angebote als mögliche regulierte Tätigkeiten.

Hintergrund ist die geplante Einführung der Financial Services and Markets Act 2000 (Cryptoassets) Regulations 2026, die nach Angaben der Aufsicht am 25. Oktober 2027 in Kraft treten werden. Unternehmen, die diese Tätigkeiten „by way of business“ im Vereinigten Königreich ausüben, müssen danach grundsätzlich eine Erlaubnis beantragen, sofern keine Ausnahmen oder Übergangsregelungen greifen. Bestehende Registrierungen nach den Geldwäschevorschriften gehen nicht automatisch in Vollerlaubnisse über; Firmen sind verpflichtet zu prüfen, ob sie eine Variation of permission beantragen müssen.

Für Firmen, die die vorgesehenen Übergangsregelungen nutzen wollen, öffnet die FCA ein Antragsfenster: Das application window startet am 30. September 2026 und endet am 28. Februar 2027. Zur Unterstützung bietet die Aufsicht Webinare und den Pre-Application Support Service (PASS) an. Die Guidance enthält Beispiele und Auslegungsfragen zur Einordnung von Token mit unterschiedlichen wirtschaftlichen Eigenschaften und kündigt an, dass ergänzende Hinweise nach einem einschlägigen Government statutory instrument folgen sollen; die FCA plant weitere Präzisierungen Anfang 2027.

Die Veröffentlichung von PS26/18 schafft frühzeitig Klarheit über den Aufsichtsperimeter, lässt aber die endgültige Ausgestaltung teilweise vom noch ausstehenden gesetzlichen Instrument abhängig. Unternehmen mit Kryptoangeboten im Vereinigten Königreich sollten ihre Geschäftsmodelle unverzüglich gegen die definierten Kriterien prüfen, fristgerecht Anträge vorbereiten und unabhängigen Rechtsrat hinzuziehen, um Fehlklassifikationen und Lücken in der Autorisierung zu vermeiden.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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