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Familie weiß nicht, wo Sir Ranulph Fiennes ist

Angehörige des 82-jährigen Entdeckers melden fehlenden Kontakt und Unklarheit über seinen Aufenthaltsort. Die Polizei sieht ihn in angemessener Betreuung, während Vorwürfe zu Unterbringung unter falschem Namen und fehlenden Genehmigungen geprüft werden.

Die Familie des 82-jährigen britischen Entdeckers Sir Ranulph Fiennes weiß nach eigenen Angaben nicht, wo er sich aufhält. Angehörige und enge Freunde erklärten, sie hätten seit Längerem keinen Kontakt und forderten eine Überprüfung von Unterbringung und Betreuung. Zuvor hatten Medien berichtet, Fiennes sei unter angenommenen Namen in mehreren Pflegeeinrichtungen aufgenommen worden.

Cheshire Police teilte mit, vorliegende Informationen gäben aktuell keine unmittelbaren Schutzbedenken. Man sei zufrieden, dass Sir Ranulph sich in einer angemessenen Umgebung mit geeigneter Pflege und professioneller Aufsicht befinde, und werde neue Hinweise im Rahmen der üblichen Mehrparteien-Abstimmungen prüfen. Die Polizei verwies zugleich auf Datenschutz und den privaten Charakter von Fürsorgefragen.

Im Zentrum der Debatte stehen rechtliche Anforderungen an freiheitsbeschränkende Maßnahmen in der Pflege. Berichte verweisen auf ein Schreiben, dem zufolge eine Aufsicht in Wales die Unterbringung kritisch sah, weil erforderliche Genehmigungen fehlten. Die Care Inspectorate Wales äußert sich zu Einzelfällen üblicherweise nicht und verweist generell auf ihren Auftrag, Sicherheit und Rechte von Pflegebedürftigen zu überwachen. Unabhängig davon bleibt festzuhalten: Ohne eine rechtswirksame Autorisierung – etwa im Rahmen der Deprivation of Liberty Safeguards (DoLS) oder per gerichtlicher Anordnung durch das Court of Protection – wären Einschränkungen der Bewegungsfreiheit unzulässig.

Medien führten zudem an, dass der Ehepartner 2024 eine dauerhafte Vorsorgevollmacht erhalten habe. Solche Vollmachten regeln Entscheide über Gesundheit und Vermögen, ersetzen aber nicht die gesondert zu prüfende Genehmigung freiheitsbeschränkender Maßnahmen. Fachjuristen verweisen darauf, dass bei begründeten Zweifeln die Office of the Public Guardian einschreiten und das Court of Protection eine Klärung herbeiführen kann.

Bestätigte Fakten und offene Punkte sind zu trennen: Belegt sind die Mitteilung der Angehörigen, dass sie Fiennes derzeit nicht erreichen, sowie die öffentliche Aussage von Cheshire Police, wonach kein akuter Gefährdungshinweis vorliegt. Nicht abschließend belegt ist, ob und in welchem Umfang Unterbringungen unter falschem Namen erfolgten oder rechtliche Genehmigungen fehlten. Eine öffentlich zugängliche behördliche Entscheidung oder ein Gerichtsbeschluss liegt bislang nicht vor.

Die Familie dringt nun auf eine formelle, behördenübergreifende Prüfung. BBC News berichtet, die Vorwürfe würden von mehreren Seiten an Aufsichten und Polizei herangetragen. Die zuständigen Stellen erklärten, neue Informationen aufzunehmen und nach geltenden Verfahren zu bewerten.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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