Gesundheit

Englands Nationaler Gesundheitsdienst verschärft Klimavorgaben für Lieferanten ab April 2027

Ab April 2027 verlangt Englands Nationaler Gesundheitsdienst von Lieferanten erweiterte Klimanachweise inklusive globaler Scope‑1‑, Scope‑2‑ und ausgewählter Scope‑3‑Emissionen sowie die Vorlage eines Carbon‑Reduction‑Plan.

Kurzmeldung

Englands Nationaler Gesundheitsdienst hat verbindliche Vorgaben für die Beschaffung angekündigt: Ab April 2027 müssen Lieferanten bei zentralen Ausschreibungen und Rahmenverträgen ihre relevanten globalen Scope‑1‑, Scope‑2‑ und ausgewählten Scope‑3‑Emissionen offenlegen, messbare Emissionsreduktionsziele benennen und einen offiziellen Carbon‑Reduction‑Plan vorlegen, der mit dem Netto‑Null‑Ziel der Behörde vereinbar ist. Die Maßnahme ist Teil der Net‑Zero‑Supplier‑Roadmap und erweitert bestehende Auflagen, die bereits seit 2023 für Großverträge gelten.

Praktisch trifft die Regelung besonders Anbieter in der Arzneimittelbeschaffung und solche mit vorgelagerten Lieferketten, weil hier ein hoher Anteil der Gesamtemissionen außerhalb des direkten Betriebs anfällt. Beschaffungsstellen in England können die Einhaltung der Nachweispflichten als Teilnahmevoraussetzung festlegen; Unternehmen ohne konforme Nachweise werden deshalb bei Vergaben voraussichtlich geringere Chancen auf Zuschläge haben. NHS‑Beschaffungsstellen kündigen ergänzende Leitlinien, Webinare und Marktangaben an, um Lieferanten die Vorbereitung zu erleichtern.

Als Instrument zur Selbsteinschätzung empfiehlt die Behörde die Evergreen‑sustainable‑supplier‑assessment; externe Prüfungen und Beratungen zur Erfassung von Scope‑3‑Emissionen werden damit voraussichtlich nachgefragt. Offen bleibt, wie die Vorgaben verhältnismäßig für kleine und mittlere Zulieferer ausgestaltet werden und in welchem Umfang global erfasste Emissionen gegenüber ausschließlich in England anfallenden Emissionen gewichtet werden. Rechtlich sind die neuen Anforderungen im Zusammenspiel mit dem Provider Selection Regime und den bestehenden Vergabevorschriften zu prüfen.

Wichtig: Die Regelung gilt für Beschaffungen des englischen Gesundheitsdienstes; Gesundheitsdienste in Schottland, Wales und Nordirland regeln ihre Beschaffung eigenständig. Die neuen Nachweispflichten treten bei künftigen Neuvergaben in Kraft; für laufende Verträge gelten sie nur, wenn dies vertraglich vereinbart ist. Der Hintergrund der Maßnahme ist die Dekarbonisierung des Gesundheitssektors: Ein großer Teil der Emissionen entsteht durch zugekaufte Güter und Dienstleistungen, weshalb NHS England den Fokus stärker auf Emissionen entlang der Lieferkette legt.

Redakteurin: Clara Simonichek (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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