Am 5. November 2026 stellt das Fachmagazin Dentistry den Status von Duraphat 50 mg/ml (entsprechend 22.600 ppm Fluorid) heraus: Der Fluoridlack ist im Vereinigten Königreich als Arzneimittel mit Indikation zur Prävention von Zahnkaries zugelassen. Diese Einordnung besteht seit Längerem und ist in der Zusammenfassung der Produkteigenschaften (SmPC) dokumentiert, die über MHRA‑Quellen veröffentlicht wird. Neu ist damit nicht die Zulassung selbst, sondern deren Einordnung im Praxisalltag, die der aktuelle Beitrag aufgreift.
Die Abgrenzung zu anderen Fluoridlacken ist für die Versorgungspraxis bedeutsam. In Großbritannien sind zahlreiche Lacke als Medizinprodukte, häufig mit Zweckbestimmung Dentinüberempfindlichkeit, in Verkehr. Duraphat hingegen trägt eine Arzneimittelzulassung mit öffentlich zugänglicher SmPC. Für Behandelnde bedeutet das: Indikation, Dosierung, Anwendungshäufigkeit und Pharmakovigilanz sind rechtlich verbindlich festgelegt, einschließlich der Pflicht zur Dokumentation und zur Meldung von Nebenwirkungen an die MHRA.
Leitlinien stützen den Einsatz in der Kariesprävention breit ab. Das nationale Toolkit Delivering better oral health empfiehlt professionell applizierten Fluoridlack mit 2,26 Prozent Natriumfluorid mindestens zweimal jährlich bei Kindern; bei erhöhtem Kariesrisiko werden engere Intervalle angeraten. Für Erwachsene mit erhöhtem Risiko werden vergleichbare Präventionsschemata empfohlen. Die schottische Leitlinie der SDCEP konkretisiert altersabhängige Anwendungsmengen und betont die sichere Durchführung in standardisierten Vorsorge‑Settings. Diese Empfehlungen bilden die Grundlage für Präventionsleistungen in der NHS‑Zahnversorgung.
In der Praxis richten sich Intervalle und Dosierungen nach dem individuellen Risiko, der zahnärztlichen Befundlage und den Vorgaben der SmPC. Üblich sind halbjährliche Applikationen; bei ausgeprägtem Risiko kann eine Anwendung bis zu viermal jährlich sinnvoll sein. Vor jeder Anwendung sind Kontraindikationen und Vorsichtsmaßnahmen gemäß SmPC zu prüfen. Zudem ist bei der Auswahl des Produkts zu beachten, ob eine klare arzneimittelrechtliche Indikation zur Karieskontrolle vorliegt oder lediglich eine Zweckbestimmung als Medizinprodukt für andere zahnmedizinische Probleme.
Wichtig ist die saubere Trennung von überprüfbaren Fakten und Herstellerwerbung. Belegt sind die arzneimittelrechtliche Einstufung von Duraphat im Vereinigten Königreich, die SmPC‑Vorgaben sowie die Empfehlungen aus Delivering better oral health und der SDCEP. Aussagen zur Überlegenheit einzelner Lacke gegenüber anderen hängen von Studiendesigns und Endpunkten ab und lassen sich nicht pauschalieren. Für klinische Entscheidungen sollten deshalb die Indikation, die Leitlinienlage und die formale Produktdokumentation maßgeblich sein.
Redakteurin: Clara Simonichek (Artikel mit KI-Unterstützung).