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Court of Appeal prüft heute Digwas Strafmaß – Familie von Henry Nowak empört

Der Court of Appeal verhandelt heute die Berufung von Vickrum Digwa gegen die Mindestdauer seiner lebenslangen Haft. Die Familie von Henry Nowak nennt den Schritt „lächerlich“.

Der Court of Appeal verhandelt am 5. November 2026 die Berufung von Vickrum Digwa gegen die Länge seiner lebenslangen Freiheitsstrafe. Zugelassen ist ausschließlich die Frage, ob die festgesetzte Mindestverbüßungsdauer rechtlich und verhältnismäßig war. Die Familie des getöteten Henry Nowak bezeichnete die Entscheidung, die Beschwerde zuzulassen, als „lächerlich“ und kritisierte sie scharf.

Digwa war im Juni 2026 wegen Mordes an dem 18‑jährigen Henry Nowak verurteilt worden. Das Gericht setzte damals eine lebenslange Freiheitsstrafe mit einer Mindestverbüßungszeit von 21 Jahren fest. Die Solicitor General hatte das Urteil im Sommer dem Court of Appeal vorgelegt, um die Angemessenheit des Strafmaßes prüfen zu lassen – ein seltener Schritt, der die rechtliche Klärung von Grundsatzfragen der Strafzumessung ermöglicht.

Die heutige Verhandlung vor der Criminal Division betrifft nur die Dauer der Haft, nicht die Schuldfeststellung. Rechtlich kann das Berufungsgericht die Mindestdauer herabsetzen, anheben oder unverändert lassen. Eine Zulassung der Berufung ist kein Hinweis auf den Ausgang; sie stellt zunächst sicher, dass die juristischen Argumente zur Strafhöhe geprüft werden. Die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung legen dazu Urteilsgründe, Rechtsvergleich und einschlägige Leitlinien vor.

Parallel läuft eine von der Regierung angeordnete independent review, die behördliche Kontakte und mögliche Versäumnisse in den Jahren vor Nowaks Tod untersucht. Zuständigkeits- und Aufsichtsfragen betreffen unter anderem die Zusammenarbeit von Polizei, Staatsanwaltschaft und kommunalen Diensten. Der örtliche Police and Crime Commissioner hat zugesichert, die Aufarbeitung zu unterstützen und aus den Ergebnissen konkrete Maßnahmen abzuleiten. Ergebnisse der Überprüfung werden separat veröffentlicht und sind nicht Teil des heutigen Gerichtsverfahrens.

Der Fall hat über den Einzelfall hinaus Bedeutung: Zum einen geht es um die Konsistenz der Strafzumessung bei schweren Gewaltdelikten; zum anderen um das Vertrauen in die Gefahrenabwehr durch staatliche Stellen. Die Judiciary of England and Wales hatte nach der Verurteilung die schriftliche Begründung der Strafe veröffentlicht, in der die maßgeblichen erschwerenden und mildernden Umstände dargelegt werden. Das Berufungsgericht prüft diese Begründung nun am Maßstab der Rechtsprechung und der einschlägigen Richtlinien für Mordfälle.

Ein Urteil des Court of Appeal wird voraussichtlich nicht sofort ergehen. Bis zur Entscheidung gilt unverändert die ursprünglich festgesetzte Mindestverbüßungszeit von 21 Jahren.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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