Politik

Competition and Markets Authority verhängt fünfstellige Millionensanktionen wegen irreführender Verkaufstaktiken

Die Competition and Markets Authority hat drei britische Unternehmen zu insgesamt 6 Millionen Pfund Strafe verurteilt; Kundinnen und Kunden erhalten zusammen rund 440.000 Pfund zurück.

Die britische Wettbewerbsbehörde Competition and Markets Authority (CMA) hat am 14. Oktober 2026 Bußgelder in Höhe von insgesamt 6 Millionen Pfund gegen drei Unternehmen im Vereinigten Königreich verhängt. Betroffen sind der Onlinehändler Wayfair (Strafe: 4,8 Millionen Pfund), Appliances Direct (Strafe: 1,2 Millionen Pfund) und der Franchisebetreiber von Gold’s Gym in London (Strafe: 45.000 Pfund). Die CMA ordnete außerdem Rückzahlungen an: insgesamt etwa 440.000 Pfund an betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher.

Die Sanktionen stützen sich auf die erweiterten Befugnisse der CMA nach dem Digital Markets, Competition and Consumers Act 2024. Die Behörde stellte fest, dass Wayfair zeitlich befristete Angebotskennzeichnungen wie „Daily Deals“ und „Flash Deals“ sowie Countdown‑Timer nutzte, obwohl viele Produkte nach Ablauf der genannten Fristen weiterhin zum gleichen oder einem niedrigeren Preis erhältlich waren. Dies entspreche der unzulässigen Irreführung über angebliche Zeitknappheit.

Appliances Direct wurde zu einer Geldbuße von 1,2 Millionen Pfund verurteilt; die CMA beanstandete wiederholt verwendete Rabattcodes, die nicht tatsächlich befristet waren, sowie vorausgewählte, kostenpflichtige Zusatzleistungen (etwa Entsorgung alter Geräte oder Installationsservices) ohne ausdrückliche Einwilligung der Kundschaft. Für Appliances Direct hat die CMA Erstattungen in Höhe von rund 432.000 Pfund angeordnet; die durchschnittliche Auszahlung liegt bei etwa 25 Pfund pro betroffener Person.

Gold’s Gym (UK), Betreiber von vier Studios in London, muss 45.000 Pfund zahlen und rund 9.220 Pfund an 726 Mitgliedern erstatten. Die CMA bemängelte, dass die einmalige Anmeldegebühr nicht immer klar und rechtzeitig im Gesamtpreis ausgewiesen wurde, sodass der angezeigte Preis irreführend war.

Alle drei Unternehmen haben den Verstößen zugestimmt und im Rahmen eines frühzeitigen Vergleichs kooperiert; deshalb reduzierten sich die Strafen jeweils um 40 Prozent. Die CMA begründet das Vorgehen mit dem Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern und dem Ziel, Wettbewerbsverzerrungen durch irreführende Preisdarstellungen online zu verhindern. Betroffene Kundinnen und Kunden werden von Appliances Direct und Gold’s Gym per Brief oder E‑Mail informiert; Rückzahlungen erfolgen in der Regel über den ursprünglichen Zahlungsweg oder alternative Methoden.

Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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