Wirtschaft

Companies House setzt Frist: Millionen Direktoren müssen bis November Identität bestätigen

In Großbritannien läuft die Übergangsfrist für die Identitätsprüfung von Unternehmensdirektoren und wirtschaftlich Berechtigten aus. Bis Mitte November 2026 müssen voraussichtlich sechs bis sieben Millionen Personen verifiziert sein – sonst drohen Zurückweisungen von Einreichungen und…

In Großbritannien läuft die entscheidende Übergangsfrist für die neue Identitätsprüfung bei Companies House ab: Bis Mitte November 2026 müssen bestehende Unternehmensdirektoren und Persons with Significant Control ihre Identität bestätigt haben. Regierung und Behörde rechnen mit insgesamt sechs bis sieben Millionen Betroffenen. Wer nach Fristablauf ohne bestätigte Identität weiterhin als Direktor handelt, riskiert strafrechtliche Konsequenzen; außerdem kann Companies House Eintragungen und elektronisch eingereichte Dokumente zurückweisen, was Geschäftsprozesse verzögert.

Die Identitätsprüfung ist ein Kernstück des Economic Crime and Corporate Transparency Act 2023. Ziel ist es, die Verlässlichkeit des Firmenregisters zu erhöhen und Missbrauch durch Strohmänner und Scheinfirmen einzudämmen. Für bestehende Rollen läuft die Pflicht seit dem 18. November 2025. Neue Direktoren müssen sich vor Amtsantritt verifizieren; für Bestandsdirektoren gilt die Übergangsfrist bis Mitte November 2026.

Companies House bietet mehrere Wege zur Verifizierung an. Bevorzugt wird der digitale Prozess über GOV.UK One Login, der eine Prüfung über App oder alternative Kanäle unterstützt. Daneben können Authorised Corporate Service Providers wie Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder Rechtsanwälte die Identität im Auftrag bestätigen. Die Behörde betont, dass viele Prüfungen in Minuten abgeschlossen werden. Zugleich verweisen parlamentarische Anfragen und Regierungsantworten auf die Notwendigkeit nicht‑digitaler Unterstützungsangebote und eines Monitorings von Zugangsbarrieren.

Aus der Praxis werden unterschiedliche Stichtage gemeldet, die sich an Bestätigungsdaten im Register und an Geburtsmonaten orientieren. Dadurch erhalten einzelne Direktoren teils enge Einzelfristen. Nach Angaben von Companies House wurden bereits umfangreiche Erinnerungsschreiben verschickt; zudem stieg die Zahl von Löschungsanträgen nach Einführung der Prüfung an. Besonders Kleinstunternehmen mit ehrenamtlichen Direktoren gelten als anfällig für administrative Störungen, wenn Fristen übersehen oder digitale Hürden nicht rechtzeitig abgebaut werden.

Politisch begleitet das Department for Business and Trade die Umsetzung und wertet Rückmeldungen von Unternehmen und Berufsverbänden aus. Abgeordnete fordern klare Kennzahlen zur Verifizierungsquote und zu Ablehnungen, um rechtzeitig nachsteuern zu können. Ob es kurz vor Fristende zu einem Rückstau kommt, hängt von der Geschwindigkeit der Nachverifizierung und der Kapazität der Authorised Corporate Service Providers ab. Für Unternehmen empfiehlt sich, Rollen- und Adressdaten im Register zu prüfen, die Verifizierung frühzeitig zu starten und Zuständigkeiten eindeutig zuzuordnen, damit Einreichungen an Companies House nicht an formalen Hürden scheitern.

Redakteur: Daniel Mayer (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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