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Chris Brown: Acht Monate Haft, zur Bewährung ausgesetzt, nach Flaschenangriff in London

Das Southwark Crown Court verurteilte den US‑Sänger Chris Brown am 26. Oktober 2026 wegen Affray nach einem Flaschenangriff im Tape‑Club in Mayfair zu acht Monaten Haft, die für 12 Monate zur Bewährung ausgesetzt wurden.

Kurzmeldung

Der US‑Sänger Chris Brown wurde am 26. Oktober 2026 am Southwark Crown Court in London wegen Affray verurteilt. Das Gericht verhängte eine Freiheitsstrafe von acht Monaten, setzte diese jedoch für 12 Monate zur Bewährung aus. Brown hatte sich bereits am 24. Juli 2026 schuldig bekannt; die Tat hatte sich am 19. Februar 2023 im privaten Club Tape in Mayfair ereignet.

Die Anklage berief sich auf Videoaufnahmen aus dem Club und medizinische Befunde. Demnach schlug Brown einen Musikproduzenten, Abe Diaw, wiederholt mit einer Glasflasche, wobei zwei Schläge auf den Kopf erfolgten. Richter Tony Baumgartner bezeichnete den Einsatz der Flasche als „offensichtlich gefährlich“ und verwies auf das erhöhte Risiko schwererer Verletzungen. Dennoch berücksichtigte das Gericht Browns Geständnis sowie weitere mildernde persönliche Umstände bei der Entscheidung, die Strafe nicht zur sofortigen Haft vollstrecken zu lassen.

Die Crown Prosecution Service erläuterte, ihre Beweisführung stütze sich auf die Bild‑ und Videodokumentation sowie ärztliche Gutachten. Affray ist nach britischem Recht ein Delikt des öffentlichen Friedens (Public Order Act 1986): Gewalt oder die Androhung von Gewalt, die Menschen in der Öffentlichkeit veranlasst, um ihre Sicherheit zu fürchten. Vor einem Crown Court drohen dafür bis zu drei Jahre Haft; Umfang und Art der Strafe hängen von Tatumständen und Tätermerkmalen ab.

Der Fall zog in Großbritannien und international Aufmerksamkeit auf sich, weil ein prominenter Künstler betroffen ist und weil die Verurteilung Fragen zur Sicherheit in Nachtlokalen und zur strafrechtlichen Bewertung von Angriffsdelikten aufwirft. Ob gegen das Urteil Rechtsmittel eingelegt werden oder zivilrechtliche Forderungen folgen, war zum Zeitpunkt des Urteils nicht bekannt. Die hier genannten Termine und Fakten – Tat am 19. Februar 2023, Geständnis am 24. Juli 2026, Urteil am 26. Oktober 2026 – sind durch offizielle Mitteilungen und Berichterstattung belegt.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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