Politik

Britische Regierung lehnt „Kill‑Switch“ für Künstliche Intelligenz ab

Das Kabinett weist Vorschläge zurück, dem Staat eine gesetzliche Notfallbefugnis zum Abschalten großer KI‑Modelle und Rechenzentren zu geben; Parlamentarische Debatten und ein Gesetzentwurf bleiben jedoch offen für weitere Änderungen.

Kurzmeldung

Die Regierung des Vereinigten Königreichs hat Forderungen nach einer gesetzlich verankerten Notfallbefugnis zum Abschalten großer Künstlicher Intelligenz‑Systeme und betroffener Rechenzentren zurückgewiesen. Nach Debatten im Unterhaus und im House of Lords erklärte das Kabinettamt, das Land könne „nicht einfach KI ausschalten“; damit signalisierte die Exekutive am 11. September 2026 Ablehnung einer einfachen „Kill‑Switch“-Lösung als alleinigen Schutzmechanismus.

Parlamentarische Beratungen zum Cyber Security and Resilience (Network and Information Systems) Bill haben mehrfach die Frage aufgeworfen, ob der Secretary of State eine letzte Eingriffsmacht erhalten soll, um bei großflächigen Sicherheitsvorfällen Betreiber anzuweisen, Systeme herunterzufahren. Proponenten, darunter Lords und Abgeordnete, bezeichneten eine solche „last‑resort power“ als möglichen Notfall‑Rückhalt für kritische Infrastrukturen. Gegner und die Regierung wiesen jedoch auf die praktischen und rechtlichen Grenzen hin: Ein nationaler Abschaltmechanismus allein löse weder grenzüberschreitende Abhängigkeiten noch die technische Komplexität moderner verteilter Modelle.

Das Gesetzgebungsverfahren läuft weiter: Änderungen am Cyber‑Security‑Gesetzentwurf wurden im Juni 2026 im Unterhaus debattiert, und im September 2026 führten Diskussionen im House of Lords die Risiken und die Notwendigkeit klarer gesetzlicher Grundlagen vor Augen. Unabhängige Expertengruppen und Berichte empfehlen konkrete Maßnahmen zur Sicherheit — etwa bessere Sicherheits‑ und ‚corrigibility‘‑Standards, Meldepflichten für Vorfälle und internationale Zusammenarbeit — statt alleiniger Konzentration auf einen einseitigen Abschaltknopf.

Die Redaktion stellt fest, dass frühere Berichte in Teilen ungenaue Zuschreibungen und nicht überprüfbare Zitate enthielten; diese Fassung stützt sich ausschließlich auf parlamentarische Protokolle, Regierungsmitteilungen und Berichterstattung etablierter Medien. Weiteres parlamentarisches Verfahren sowie mögliche schriftliche Erklärungen der zuständigen Ministerien könnten die Lage verändern, weshalb die Debatte weiterhin genau zu verfolgen ist.

Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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