Politik

Berufungsgericht verschärft Strafen für Eltern nach Mord an 13 Wochen altem Sohn

Der Court of Appeal hat am 27. Oktober 2026 nach einem Verweis der Attorney General die Mindeststrafen für zwei in Liverpool verurteilte Eltern erhöht.

Der Court of Appeal hat am 27. Oktober 2026 die Mindeststrafen für zwei Elternteile erhöht, die im März 2026 vor dem Liverpool Crown Court wegen des Mordes an ihrem 13 Wochen alten Sohn zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden waren. Der Schritt folgte einem Verweis der Attorney General im Rahmen des Unduly Lenient Sentence‑Verfahrens, das auffällig milde Urteile einer erneuten Prüfung unterzieht.

Die Entscheidung betrifft Nivalda Santos Pirjani und Klevi Pirjani aus Seacombe auf dem Wirral. Das Berufungsgericht bestätigte die lebenslangen Strafen und setzte höhere Mindestvollstreckungszeiträume fest, nach deren Ablauf eine Prüfung der Bewährung überhaupt erst möglich ist. Genaue Anpassungen wurden in der Entscheidung des Gerichts dargelegt. Mit der Verschärfung folgte das Gericht der Einschätzung, dass die ursprünglichen Mindeststrafen die Schwere der Taten nicht ausreichend widerspiegelten.

Die Eltern waren im März 2026 am Liverpool Crown Court schuldig gesprochen worden. Die Anklage wurde von der Crown Prosecution Service geführt; die Ermittlungen leitete die Merseyside Police. Nach Feststellungen des Gerichts war das Kind über einen Zeitraum misshandelt worden. Die lebenslangen Freiheitsstrafen als solche blieben unberührt; Gegenstand des Berufungsverfahrens waren ausschließlich die Mindestsanktionen, die vor einer möglichen Entlassungsprüfung verbüßt werden müssen.

Der Verweis erfolgte unter dem Unduly Lenient Sentence‑Scheme, das in England und Wales Angehörigen, Opfern und der Staatsanwaltschaft ermöglicht, innerhalb enger Fristen eine Überprüfung ungewöhnlich milder Strafen beim Court of Appeal zu beantragen. Ein solcher Verweis eröffnet dem Gericht die Möglichkeit, die Strafhöhe nach oben zu korrigieren, wenn das ursprüngliche Urteil als rechtlich fehlerhaft oder in der Gewichtung der erschwerenden Umstände als unzureichend angesehen wird. Derartige Eingriffe betreffen nicht die Schuldfrage, sondern allein die Angemessenheit des Strafmaßes.

Das Attorney General’s Office begrüßte die Entscheidung als Stärkung des öffentlichen Vertrauens in die Strafjustiz. Die Entscheidung setzt den Schlusspunkt hinter ein Verfahren, das seit der Verurteilung im März 2026 andauerte und nun die strafrechtlichen Konsequenzen für die beiden Verurteilten verschärft. Für ähnliche Fälle unterstreicht das Urteil, dass das Überprüfungsverfahren bei offenkundig zu milder Strafzumessung ein wirksames Korrektiv sein kann.

Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen