Die Bank of England hat am 29. Oktober 2026 eine Konsultation vorgelegt, die den Einsatz tokenisierter Formen zulässiger Sicherheiten im zentralen Clearing ermöglichen und beaufsichtigen soll. Ziel ist, zentrale Gegenparteien und ihre Teilnehmer über Erwartungen an Bewertung, Übertragbarkeit und Verwertbarkeit auch unter Stress eindeutig zu informieren. Die Frist für Stellungnahmen endet am 12. Februar 2027.
Kern des Vorhabens ist ein Entwurf eines Supervisory Statement, der erläutert, wie die Aufsicht Anträge beurteilen würde, in denen tokenisierte Sicherheiten als Kollateral eingesetzt werden. Maßgeblich ist das Prinzip „gleiches Risiko, gleiches aufsichtsrechtliches Ergebnis“: Unterschiedliche technische Lösungen sollen zu identischen Ergebnissen in Bezug auf Sicherheit, Liquidität und operative Belastbarkeit führen. Die Bank of England betont, dass mögliche Effizienzgewinne durch schnellere Mobilisierung und Verwaltung von Sicherheiten nicht zulasten der Verwertbarkeit im Ausfallfall gehen dürfen.
Sarah Breeden, Deputy Governor for Financial Stability, hebt in der Mitteilung hervor, dass ein klarer aufsichtsrechtlicher Rahmen Innovation in der Finanzmarktinfrastruktur fördern könne, ohne die Finanzstabilität zu gefährden. Entscheidend bleibe, dass tokenisierte Sicherheiten die bewährten Leistungsanforderungen für Kollateral erfüllen und rechtlich eindeutig übertragbar sind.
Die Initiative steht in einem breiteren Regulierungsumfeld im Vereinigten Königreich und in Europa. Die Financial Conduct Authority und die Bank of England hatten bereits gemeinsame Arbeiten zur Tokenisierung in Wholesale-Märkten veröffentlicht, die auf konsistente Behandlung tokenisierter und nicht tokenisierter Vermögenswerte zielen. Auf EU-Ebene hat die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde am 9. Oktober 2026 ein Call for Evidence zur Verwendung tokenisierter Sicherheiten durch zentrale Gegenparteien gestartet. Die parallelen Prozesse unterstreichen, dass Fragen der Rechtsklarheit über Eigentum und Finalität, die technische Abwicklung sowie die zügige Verwertung im Default-Fall priorisiert werden.
Für Marktteilnehmer bedeutet die Konsultation planbare Erwartungen und die Gelegenheit, technische und rechtliche Umsetzungsfragen einzubringen. Relevante Schnittstellen betreffen insbesondere die Anbindung tokenisierter Abwicklungen an das Real-Time Gross Settlement des Vereinigten Königreichs sowie die Zusammenarbeit mit der Prudential Regulation Authority und der Financial Conduct Authority bei Folgeregelungen. Ob und in welchem Umfang tokenisierte Sicherheiten im zentralen Clearing tatsächlich genutzt werden, hängt von den Rückmeldungen der Industrie und der endgültigen Ausgestaltung des Supervisory Statement ab. Die Bank of England signalisiert mit dem Vorstoß grundsätzliches Entgegenkommen – unter der Bedingung, dass Stabilitäts- und Rechtsanforderungen unverändert hoch bleiben.
Redakteur: Daniel Mayer (Artikel mit KI-Unterstützung).